HEISST ES NUN BEGLAUBIGT ODER BESTÄTIGT?

Wenn Sie häufig mit Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu tun haben, dann haben Sie sich vielleicht schon einmal gefragt, ob es einen Unterschied zwischen einer „beglaubigten Übersetzung aus der englischen Sprache“ und einer „bestätigten Übersetzung aus der englischen Sprache“ gibt. Die Antwort darauf ist, dass beide Formeln das Gleiche bestätigen: Es wird erklärt, dass der Inhalt der Übersetzung mit dem Inhalt des Ausgangstexts übereinstimmt.

Nun gibt es Kollegen, die der Auffassung sind, dass ein Übersetzer gar nicht beglaubigen darf, weil diese Amtshandlung Notaren oder vielleicht noch den Ortsgerichten vorbehalten ist. Deswegen verwenden Übersetzer, die diese Auffassung teilen, in ihrem Vermerk das Wort „bestätigt“.

Die Übersetzungen von Schleicher Sprachservice tragen dagegen den Vermerk „beglaubigte Übersetzung“. An der Rechtskraft einer bestätigten oder beglaubigten Übersetzung ändert das nichts. Sie wird nach wie vor in ganz Deutschland und in der Regel auch in allen EU-Ländern anerkannt.

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