NotarielleBeurkundungen
Dolmetschen beim Notar
Ob es um ein Immobiliengeschäft mit internationaler Beteiligung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Adoption mit Auslandsbezug geht – wenn eine der Parteien nicht ausreichend Deutsch spricht, wird jeder Notar in Deutschland darauf bestehen, dass ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen wird. Überlassen Sie hier nichts dem Zufall und holen Sie sich den professionellen Support von Schleicher Sprachservice.

In welchen Situationen brauche ich beim Notar einen Dolmetscher?
Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen vereidigte Dolmetscher:innen beim Notar hinzugezogen werden, wenn eine der Parteien die deutsche Sprache nicht gut genug beherrscht. Am häufigsten sind es diese:
- Adoptionen
- Erwerb von Immobilien
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Auch bei Vertretungsvollmachten und anderen rechtsgeschäftlichen Erklärungen kann es erforderlich werden, dass eine beeidigte Dolmetscherin eingeschaltet wird. Sollten Sie also eine Verdolmetschung beim Notar brauchen, stehen wir gerne an Ihrer Seite!

Adoptionen
Gerade bei Adoptionen mit internationalem Bezug ist es unverzichtbar, dass alle Beteiligten gut miteinander kommunizieren können. Vieles davon erfolgt in schriftlicher Form, aber manchmal ist es besser, Dinge Face to Face zu besprechen. Wenn z.B. im Rahmen einer intendierten Elternschaft die Leihmutter kein Deutsch spricht, muss bei der notariellen Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgeerklärung zwingend ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden.
Klingt kompliziert? Nicht, wenn Sie mit Schleicher Sprachservice zusammenarbeiten, denn wir sorgen dafür, dass sprachlich nichts anbrennt. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.
Erwerb von Immobilien
Wann wird ein Dolmetscher beim Erwerb einer Immobilie benötigt?
Sobald eine am Kaufvertrag beteiligte Partei nicht ausreichend Deutsch spricht, wird der Notar, bei dem der Immobilienkauf protokolliert wird, verlangen, dass ein amtlicher Dolmetscher hinzugezogen wird. In aller Regel müssen Sie sich selbst um diesen Dolmetscher kümmern.
Wer schon einmal ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, weiß, dass Immobilienkaufverträge mit Fachtermini gespickt sind, die nur für Eingeweihte zu verstehen sind. Gerade deswegen ist es besonders wichtig, dass der eingesetzte Dolmetscher ein Profi ist. Überlassen Sie nichts dem Zufall: Wir bei Schleicher Sprachservice sind auf die Rechtssprache spezialisiert und sorgen dafür, dass auch komplizierte Formulierungen vollständig und fehlerfrei übertragen werden.
Wenn Sie den Immobilienerwerb mit einem Bankkredit finanzieren wollen, müssen Sie außerdem eine Grundschuld bestellen. Diese Grundschuld muss ebenfalls notariell beurkundet werden. Auch in diesem Fall kann der Notar die Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers verlangen.
Und weil aller guten Dinge drei sind, kann auch Ihre finanzierende Bank darauf bestehen, dass der Kreditvertrag von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt wird. Manche Banken fordern, dass Sie mit dem Dolmetscher in die Geschäftsräume der Bank kommen, bei anderen Banken reicht es, wenn der Dolmetscher Ihnen den Text übersetzt und Ihnen eine schriftliche Bestätigung ausstellt, dass der Vertrag korrekt und vollständig in die Zielsprache übertragen wurde.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Wir kümmern uns um das Sprachliche!
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Keiner befasst sich gerne mit dem Älterwerden und den dazugehörigen Risiken. Und wenn man sich schließlich dazu durchgerungen hat, zum Notar zu gehen und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, vergisst man häufig die sprachliche Seite.
Sowohl Vollmachtgeber als auch Bevollmächtigter müssen ausreichend gut Deutsch sprechen, sonst ist der Notar verpflichtet darauf zu bestehen, dass bei der Beurkundung ein amtlicher Dolmetscher mit von der Partie ist.
Dabei ist es wichtig, dass der eingesetzte Dolmetscher sich mit den einschlägigen rechtlichen Begriffen und Konzepten auskennt, denn sonst drohen Verständnisfehler. Es kann übrigens auch sinnvoll sein, bereits bei der Vorbesprechung für die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung einen Dolmetscher einzubeziehen und die entsprechenden Unterlagen vorab professionell übersetzen zu lassen.
Bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen müssen professionelle Dolmetscher:innen herangezogen werden.
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