Vereidigte Dolmetscher:innen
Was bedeutet eigentlich „vereidigter Dolmetscher“?
Ein vereidigter Dolmetscher, der in manchen Bundesländern auch als beeidigter Dolmetscher oder öffentlich bestellter Dolmetscher bezeichnet wird, ist ein Dolmetscher, der vor dem für ihn zuständigen Landgericht einen entsprechenden Eid abgelegt hat und dadurch über die für bestimmte Einsätze erforderliche Qualifikation verfügt.
Für eine Vereidigung muss der Dolmetscher seine fachliche Befähigung und persönliche Eignung nachweisen. Dies kann zum Beispiel ein Studium im Bereich Translationswissenschaften sein. Nach erfolgter Vereidigung wird dem Dolmetscher von dem für ihn zuständigen Landgericht ein Dolmetschausweis ausgestellt.
Wann benötige ich einen vereidigten Dolmetscher?
Die Gerichte in Deutschland sind gehalten, vereidigte Dolmetscher:innen heranzuziehen, wenn ein Prozessbeteiligter nicht ausreichend Deutsch spricht. Das steht sinngemäß so im GVG. Aber auch ohne diese gesetzliche Vorgabe gebietet es der gesunde Menschenstand, mit vereidigten Dolmetscher:innen zu arbeiten. Denn so sind die Chancen größer, dass der Prozess rund läuft. Schließlich ist nichts schlimmer, als wenn ein Gerichtstermin, bei dem es auf jedes Detail ankommt, wegen Übersetzungsfehlern ins Stocken gerät oder ganz platzt.
Bei Notaren kommen vereidigte Dolmetscher:innen am häufigsten bei Immobilientransaktionen wie Haus- oder Wohnungskauf zum Einsatz. Wenn der Notar der Auffassung ist, dass eine an der Transaktion beteiligte Partei nicht gut genug Deutsch spricht, muss er darauf bestehen, dass ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen wird.
Andererseits werden Dolmetscher auch bei der Beurkundung von Vorsorgevollmachten, bei Adoptionen oder bei Erbsachen herangezogen. Und auch hier hat man es immer mit komplexen Sachverhalten zu tun und sollte deswegen das Dolmetschen auf jedem Fall einem Spezialisten überlassen.
Vereidigte Dolmetscher:innen werden immer dann herangezogen, wenn gewährleistet sein muss, dass der Dolmetschende zum einen kompetent und zum anderen zuverlässig ist. Das kann ein Untersuchungsausschuss in einem Parlament sein, der sichergehen will, dass auch jede noch so kleine Nuance richtig übertragen wird, das kann aber auch ein Schiedsrichter in einem Schiedsverfahren sein, der darauf angewiesen ist, dass er sich darauf verlassen kann, dass die sprachliche Kommunikation reibungslos funktioniert.
Amtliche Dolmetscher:innen
In der Umgangssprache gibt es auch die Bezeichnung „amtlicher Dolmetscher“ bzw. „amtliche Dolmetscherin“. Gemeint ist eigentlich immer das gleiche, d.h. vereidigte bzw. beeidigte oder öffentlich bestellte Dolmetscher:innen. In Frankfurt am Main ist die offizielle Bezeichnung „vereidigter Dolmetscher“ bzw „vereidigte Dolmetscherin“.
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