Vereidigte Dolmetscher:innen

Was bedeutet eigentlich „vereidigter Dolmetscher“?

Ein vereidigter Dolmetscher, der in manchen Bundesländern auch als beeidigter Dolmetscher oder öffentlich bestellter Dolmetscher bezeichnet wird, ist ein Dolmetscher, der vor dem für ihn zuständigen Landgericht einen entsprechenden Eid abgelegt hat und dadurch über die für bestimmte Einsätze erforderliche Qualifikation verfügt.

 

 

Für eine Vereidigung muss der Dolmetscher seine fachliche Befähigung und persönliche Eignung nachweisen. Dies kann zum Beispiel ein Studium im Bereich Translationswissenschaften sein. Nach erfolgter Vereidigung wird dem Dolmetscher von dem für ihn zuständigen Landgericht ein Dolmetschausweis ausgestellt.

Reiner Schleichers Dolmetschausweis ist nach 15 Jahren etwas mitgenommen...
Als beeidigter Dolmetscher ist Reiner Schleicher häufig bei Gericht

Wann benötige ich einen vereidigten Dolmetscher?

In der Praxis hat die Vereidigung vor allem bei Gerichten und Notaren eine Bedeutung. Doch auch in anderen Fällen gilt, dass Sie mit vereidigten Dolmetscher:innen immer auf der sicheren Seite sind, da diese bereits ihre Eignung nachgewiesen und amtlich bestätigt bekommen haben.

Amtliche Dolmetscher:innen

In der Umgangssprache gibt es auch die Bezeichnung „amtlicher Dolmetscher“ bzw. „amtliche Dolmetscherin“. Gemeint ist eigentlich immer das gleiche, d.h. vereidigte bzw. beeidigte oder öffentlich bestellte Dolmetscher:innen. In Frankfurt am Main ist die offizielle Bezeichnung „vereidigter Dolmetscher“ bzw „vereidigte Dolmetscherin.

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