Das Übersetzen vonUnternehmensunterlagen
Satzungen, Verträge & co.
Insbesondere international agierende Unternehmen benötigen häufig Übersetzungen bestimmter gesellschaftsrechtlicher Dokumente in amtlich beglaubigter Form. Diese Unterlagen sind sich zwar auf der ganzen Welt ähnlich, jedoch gibt es von Land zu Land Unterschiede. Typischerweise fordern Behörden beglaubigte Übersetzungen folgender Unterlagen:
- Satzung
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Vertretungsvollmacht
- Jahresabschluss
Welche Unternehmensunterlagen wir übersetzen
International tätige Unternehmen müssen regelmäßig ihre Unterlagen übersetzen lassen, damit diese im Ausland verstanden und anerkannt werden. Schleicher Sprachservice ist seit seiner Gründung vor 20 Jahren auf Recht und Wirtschaft spezialisiert – Sie können sich also auf uns verlassen. Üblicherweise lassen unsere Kunden folgende gesellschaftsrechtliche Dokumente von uns übersetzen.
Wenn ausländische Unternehmen ein Tochterunternehmen oder eine Filiale in Deutschland errichten möchten, verlangen die Behörden häufig, dass die Satzung der ausländischen Gesellschaft vollständig übersetzt wird. Meistens wird eine amtlich beglaubigte Übersetzung gefordert, die Ihnen Schleicher Sprachservice gerne zur Verfügung stellt.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail, damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können.
Häufig muss für eine Unternehmensgründung der Gesellschaftsvertrag der ausländischen Muttergesellschaft in amtlich übersetzter Form bei den Behörden eingereicht werden. Manchmal liegt er bereits in zweisprachiger Form vor und es muss nur noch der Beglaubigungsvermerk des ausländischen Notars beglaubigt übersetzt werden.
Klingt kompliziert? Wir kümmern uns drum.
Egal, ob Sie einen aktuellen Ausdruck, chronologischen Ausdruck oder einen historischen Ausdruck Ihrer Eintragung beim Handelsregister übersetzen lassen möchten, Schleicher Sprachservice kann Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Handelsregisterauszüge kompetent weiterhelfen. Schicken Sie uns einfach das Dokument in elektronischer Form zu – wir machen Ihnen ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung, die Sie dann bei der zuständigen Behörde einreichen können.
Wenn deutsche Handelsregisterauszüge im Ausland eingereicht werden sollen, muss auf die Übersetzung häufig auch noch eine Apostille eingeholt werden. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Häufig müssen ausländische Unternehmen bei deutschen Behörden nachweisen, dass ihre Mitarbeitenden zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sind. Dafür muss in der Regel eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht oder eine ähnliche Bescheinigung einer ausländischen Registerbehörde als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.
Vielleicht wollen Sie als deutsches Unternehmen auch eine zweisprachige Vollmacht erstellen, die im Ausland zum Einsatz kommen soll? Schicken Sie uns gerne den deutschen Vollmachtsentwurf zu. Dann können wir Ihnen ein Angebot mit Kosten und Fristen für die Übersetzung erstellen und Sie können Ihre Zeit besser planen.
Es kann vorkommen, dass bei der Gründung einer neuen Gesellschaft oder auch bei Fusionen verlangt wird, dass der Jahresabschluss oder die Bilanz der beteiligten Unternehmen in amtlich übersetzter Form vorgelegt wird. Manchmal reicht es auch aus, nur bestimmte Teile dieser meist sehr umfangreichen Dokumente übersetzen zu lassen.
Klären Sie zunächst, ob der gesamte Jahresabschluss oder nur Teile davon übersetzt werden sollen und planen Sie auf jeden Fall genügend Zeit für die Übersetzung ein. Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Ihre Unternehmensunterlagen sollen übersetzt werden?Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
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