corporate documents
Satzungen, gesellschafts-Verträge und mehr
International agierende Unternehmen benötigen häufig Übersetzungen ihrer Gründungsdokumente in amtlich beglaubigter Form. Typischerweise fordern Behörden beglaubigte Übersetzungen folgender Unterlagen:
- Satzung
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Vollmachten
- Jahresabschlüsse
Welche Unternehmensunterlagen wir übersetzen
Um im Ausland aktiv werden zu können, müssen international tätige Unternehmen ihre Unternehmensdokumente übersetzen lassen. Typischerweise lassen Kunden bei uns folgende gesellschaftsrechtliche Dokumente übersetzen.
Wenn ausländische Unternehmen ein Tochterunternehmen oder eine Filiale in Deutschland errichten möchten, verlangen die Behörden häufig, dass die Satzung der ausländischen Muttergesellschaft übersetzt wird. Meistens wird eine amtlich beglaubigte Übersetzung gefordert, die Ihnen Schleicher Sprachservice gerne zur Verfügung stellt.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail, damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können.
In der Regel muss für eine Unternehmensgründung der Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft in amtlich übersetzter Form bei den Registrierungsbehörden eingereicht werden. Wenn Sie diesen Vertrag bereits in zweisprachiger Form vorliegen haben, reicht es auch häufig, diesen von einem Notar beglaubigen zu lassen und nur noch eine bestätigte Übersetzung des Beglaubigungsvermerks einzuholen.
Klingt kompliziert? Nicht, wenn Sie uns anrufen, denn wir wissen, wie es geht.
Egal, ob Sie einen aktuellen Ausdruck, chronologischen Ausdruck oder einen historischen Ausdruck aus dem Handelsregister übersetzen lassen möchten – Schleicher Sprachservice kann Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema HR-Auszüge kompetent weiterhelfen. Schicken Sie uns einfach das Dokument in elektronischer Form zu – wir machen Ihnen ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung, die Sie dann bei der zuständigen Behörde einreichen können.
Wenn deutsche Handelsregisterauszüge im Ausland eingereicht werden sollen, muss auf die Übersetzung häufig auch noch eine Apostille eingeholt werden. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Häufig müssen ausländische Unternehmen bei deutschen Behörden nachweisen, dass ihre Mitarbeitenden zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sind. Dafür muss in der Regel eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht oder eine ähnliche Bescheinigung einer ausländischen Registerbehörde in Form einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Vielleicht wollen Sie als deutsches Unternehmen auch eine zweisprachige PoA erstellen, die im Ausland zum Einsatz kommen soll? Schicken Sie uns gerne den deutschen Vollmachtsentwurf zu. Dann können wir Ihnen ein Angebot mit Kosten und Fristen für die Übersetzung erstellen und Sie können Ihre Zeit besser planen.
Es kann vorkommen, dass bei der Gründung einer neuen Gesellschaft oder auch bei Fusionen verlangt wird, dass der Jahresabschluss oder die Bilanz der beteiligten Unternehmen in amtlich übersetzter Form vorgelegt wird. Manchmal reicht es auch aus, nur bestimmte Teile dieser meist sehr umfangreichen Dokumente übersetzen zu lassen.
Wenn dies der Fall ist, sollten Sie zunächst klären, ob der gesamte Jahresabschluss oder nur Teile davon übersetzt werden sollen. Planen Sie auf jeden Fall genügend Zeit für die Übersetzung ein. Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Ihre Unternehmensunterlagen sollen übersetzt werden?Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
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