Das Übersetzenvon Urkunden
Die Urkunden, die wir tagtäglich übersetzen
- From the cradle to the grave, also von der Wiege bis zur Bahre:
So sollte der Sozialstaat – erstmalig im postindustriellen England – die Bevölkerung umfassend absichern. Einen Preis, den die Bürger dafür zahlen müssen, ist ein gewisses Maß an Bürokratie, denn natürlich müssen die Behörden über Daten von allen Bürgern verfügen, um sie dann auch versorgen zu können.
Bürokratie funktioniert aber nur mithilfe von passenden Urkunden. Unserer Erfahrung nach müssen folgende Personenstandsurkunden besonders häufig zertifiziert übersetzt werden:
- Geburtsurkunde
- Abschrift aus dem Geburtenregister
- Heiratsurkunde
- Auszug aus dem Familienbuch
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Einbürgerungsurkunde
- Sterbeurkunde
Im Laufe eines Lebens werden zahlreiche Urkunden übersetzt
Wer nun aber glaubt, dass der Papierkrieg erst mit der Ausstellung einer Geburtsurkunde anfängt, der täuscht sich. Wenn Sie z.B. als gleichgeschlechtliches Paar aus Frankfurt ein Kind im Rahmen einer intendierten Elternschaft adoptieren wollen, dann sind Sie manchmal schon mittendrin im Behördendschungel, bevor das Kind überhaupt geboren und seine Geburtsurkunde erstellt worden ist.
Aber auch andersherum gilt, dass die Behördengänge häufig erst nach Ausstellung der Sterbeurkunde im Rahmen einer Erbauseinandersetzung so richtig anfangen – umso mehr bei Erbschaften mit Auslandsbezug! Nicht selten werden hier beglaubigte Übersetzungen ganz unterschiedlicher Urkunden benötigt.
Und auch zwischen Geburt und Tod gibt es eine Vielzahl von Ereignissen im Leben eines Menschen, die behördlich registriert werden wollen: Heirat, Scheidung, Einbürgerung, Namensänderung, Änderung der Staatsbürgerschaft, Änderung des Geschlechts, Anmeldung des Wohnsitzes usw.
Wenn Sie in diesem Zusammenhang die kompetente Unterstützung eines Übersetzungsbüros benötigen, sind Sie bei Schleicher Sprachservice genau an der richtigen Adresse!

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden –Good to know
Bei der beglaubigten Übersetzung von Urkunden gibt es manche Dinge, die etwas kniffeliger sind und deswegen besonderer Beachtung bedürfen. Dazu gehört beispielsweise die Übertragung von Namen aus einem Schriftsystem in ein anderes, zum Beispiel wenn wir aus dem Russischen ins Deutsche übersetzen.
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden fest mit dem Ausgangstext verbunden. Das kann mit einer Öse, Fadenbindung mit Siegelmarke oder in anderer Form geschehen. In der Regel verbinden wir unsere Übersetzungen mit einer Kopie des Ausgangstextes. Sollten Sie uns etwas anderes mitteilen, weil dies z.B. von bestimmten öffentlichen Stellen so vorgeschrieben ist, verbinden wir unsere Übersetzungen auch gerne mit dem Original der Urkunde.
Wenn Ihre Urkunde in lateinischen Schriftzeichen geschrieben ist, können Sie diesen Abschnitt ganz schnell vergessen. Bei anderen Schriftsystemen wie z.B. der kyrillischen Schrift gilt Folgendes: Am besten schicken Sie uns eine Kopie Ihres Reisepasses oder sonstigen Ausweisdokuments, an der wir uns hinsichtlich der Schreibweise von Eigennamen orientieren können. Veranschaulichen lässt sich das am Beispiel des russischen Nachnamens Иванов. Dieser kann im Deutschen sowohl als Ivanov als auch als Iwanow geschrieben werden. Richtig oder falsch gibt es hier nicht, deswegen ist es in der Regel sinnvoll, sich an der Schreibung im Pass zu orientieren.
Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang Personenstandsurkunden, die zum Zwecke einer Eheschließung bei einem deutschen Standesamt eingereicht werden sollen. Hier ist eine Transliteration von Vor- und Familiennamen nach der ISO-Norm erforderlich.
Wenn eine in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden soll, wird für das betreffende Dokument unter Umständen eine Apostillierung oder Legalisierung benötigt. Ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Land, in dem die beglaubigte Übersetzung verwendet werden soll, dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 beigetreten ist. Ist dies der Fall, kann bei dem für den Übersetzer zuständigen Gericht eine Apostille eingeholt werden. Machen Sie sich keine Sorgen: wir wissen natürlich, welche Länder das sind.
Ansonsten muss der kompliziertere Weg der Legalisation beschritten werden.
Sie haben eine Urkunde, die übersetzt werden soll?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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