Das Übersetzen
von Urkunden

Die Urkunden,
die wir tagtäglich übersetzen

Die Idee der sozialen Absicherung stammt aus England, auch wenn heute wenig davon übriggeblieben ist. Nach den Erfahrungen mit Armut und Verelendung breiter Bevölkerungsschichten während der Industrialisierung wollte man den Menschen in Notfällen zur Seite stehen. Ein  Nebeneffekt davon ist zwangsläufig ein gewisses Maß an Bürokratie, denn natürlich müssen die Behörden erst einmal die Daten ihrer Bürger kennen, um sie dann auch versorgen zu können.

Diese Daten sind in bestimmten Urkunden festgehalten. Unserer Erfahrung nach müssen folgende Personenstandsurkunden besonders häufig zertifiziert übersetzt werden:

Im Laufe eines Lebens werden zahlreiche Urkunden übersetzt

Wer nun aber glaubt, dass die Behördengänge erst mit der Ausstellung einer Geburtsurkunde anfangen, der täuscht sich. Wenn Sie z.B. als gleichgeschlechtliches Paar aus Frankfurt ein von einer Mutter in den USA ausgetragenes Kind adoptieren wollen, dann sind Sie manchmal schon mittendrin im Behördendschungel, bevor Ihr Kind überhaupt das Licht der Welt erblickt hat und seine Geburtsurkunde erstellt ist.

Aber auch andersherum gilt, dass der Papierkrieg häufig erst nach dem Todesfall richtig anfängt. Neben der Sterbeurkunde müssen zum Beispiel im Rahmen einer Erbauseinandersetzung noch zahlreiche andere  Dokumente übersetzt werden – umso mehr bei Erbschaften mit Auslandsbezug! Und diese müssen in der Regel alle beglaubigt sein.

Und auch zwischen Geburt und Tod gibt es eine Vielzahl von Ereignissen im Leben eines Menschen, die behördlich registriert werden wollen: Heirat, Scheidung, Einbürgerung, Namensänderung, Änderung der Staatsbürgerschaft, Änderung des Geschlechts, Anmeldung des neuen Wohnsitzes bei  Umzug, Gehaltsabrechnungen usw.

Wenn Sie also bei einer dieser Fragen die kompetente Unterstützung eines Übersetzungsbüros benötigen sollten, dann sind Sie bei Schleicher Sprachservice genau an der richtigen Adresse!

Urkunden werden in der Regel beglaubigt übersetzt

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden –
Good to know

Bei der beglaubigten Übersetzung von Urkunden gibt es manche Dinge, die besonders knifflig sind. Dazu gehört beispielsweise die Übertragung von Namen aus einem Schriftsystem in ein anderes, zum Beispiel wenn wir aus dem Russischen ins Deutsche übersetzen.

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden fest mit dem Ausgangstext verbunden. Das kann mit einer Öse, Fadenbindung mit Siegelmarke oder in anderer Form geschehen. In der Regel verbinden wir unsere Übersetzungen mit einer Kopie des Ausgangstextes. Sollten Sie uns etwas anderes mitteilen, weil dies z.B. von bestimmten öffentlichen Stellen so vorgeschrieben ist, verbinden wir unsere Übersetzungen auch gerne mit dem Original der Urkunde.

Wenn Ihre Urkunde in lateinischen Schriftzeichen geschrieben ist, können Sie diesen Abschnitt ganz schnell vergessen. Bei anderen Schriftsystemen wie z.B. der kyrillischen Schrift gilt Folgendes: Am besten schicken Sie uns eine Kopie Ihres Reisepasses oder sonstigen Ausweisdokuments, an der wir uns hinsichtlich der Schreibweise von Eigennamen orientieren können. Veranschaulichen lässt sich das am Beispiel des russischen Nachnamens Иванов. Dieser kann im Deutschen sowohl als Ivanov als auch als Iwanow geschrieben werden. Richtig oder falsch gibt es hier nicht, deswegen ist es in der Regel sinnvoll, sich an der Schreibung im Pass zu orientieren.

Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang Personenstandsurkunden, die zum Zwecke einer Eheschließung bei einem deutschen Standesamt eingereicht werden sollen. Hier ist eine Transliteration von Vor- und Familiennamen nach der ISO-Norm erforderlich. Das ist beim Nachnamen Ivanov kein Problem, bei anderen Namen schon: So wird zum Beispiel aus 

Wenn eine in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden soll, wird für das betreffende Dokument unter Umständen eine Apostillierung oder Legalisierung benötigt. Ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Land, in dem die beglaubigte Übersetzung verwendet werden soll, dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 beigetreten ist. Ist dies der Fall, kann bei dem für den Übersetzer zuständigen Gericht eine Apostille eingeholt werden. Machen Sie sich keine Sorgen: wir wissen natürlich, welche Länder das sind. 

Ansonsten muss der kompliziertere Weg der Legalisation beschritten werden.

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden fest mit dem Ausgangstext verbunden. Das kann mit einer Öse, Fadenbindung mit Siegelmarke oder in anderer Form geschehen. In der Regel verbinden wir unsere Übersetzungen mit einer Kopie des Ausgangstextes. Sollten Sie uns etwas anderes mitteilen, weil dies z.B. von bestimmten öffentlichen Stellen so vorgeschrieben ist, verbinden wir unsere Übersetzungen auch gerne mit dem Original der Urkunde.

Wenn Ihre Urkunde in lateinischen Schriftzeichen geschrieben ist, können Sie diesen Abschnitt ganz schnell vergessen. Bei anderen Schriftsystemen wie z.B. der kyrillischen Schrift gilt Folgendes: Am besten schicken Sie uns eine Kopie Ihres Reisepasses oder sonstigen Ausweisdokuments, an der wir uns hinsichtlich der Schreibweise von Eigennamen orientieren können. Veranschaulichen lässt sich das am Beispiel des russischen Nachnamens Иванов. Dieser kann im Deutschen sowohl als Ivanov als auch als Iwanow geschrieben werden. Richtig oder falsch gibt es hier nicht, deswegen ist es in der Regel sinnvoll, sich an der Schreibung im Pass zu orientieren.

Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang Personenstandsurkunden, die zum Zwecke einer Eheschließung bei einem deutschen Standesamt eingereicht werden sollen. Hier ist eine Transliteration von Vor- und Familiennamen nach der ISO-Norm erforderlich.

Wenn eine in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden soll, wird für das betreffende Dokument unter Umständen eine Apostillierung oder Legalisierung benötigt. Ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Land, in dem die beglaubigte Übersetzung verwendet werden soll, dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 beigetreten ist. Ist dies der Fall, kann bei dem für den Übersetzer zuständigen Gericht eine Apostille eingeholt werden. Machen Sie sich keine Sorgen: wir wissen natürlich, welche Länder das sind. 

Ansonsten muss der kompliziertere Weg der Legalisation beschritten werden.

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