Fit Fürs Auslandmit der Apostille
Wann brauche ich eine Apostille für eine Übersetzung?
Wenn Sie eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, ist es oft notwendig, sie mit einer Apostille zu versehen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Stichpunkte zur Apostille aufgelistet:
- Einsatz einer in Deutschland erstellten beglaubigten Übersetzung im Ausland
- Voraussetzung: Zielland ist Mitglied der Haager Konvention
- Einholung erfolgt über das Landgericht/Regierungspräsidium, bei dem die beglaubigende Übersetzerin zugelassen ist
- Das Verfahren kann bis zu 2 Wochen dauern

Apostille – Good to know
Die Apostille soll die internationale Verwendung von amtlichen Dokumenten erleichtern. Laut Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961, dem mittlerweile eine beträchtliche Zahl an Staaten beigetreten ist, ist es für die meisten Zielländer ausreichend, eine Apostille einzuholen. Auf diese Weise erspart man sich das Verfahren einer Legalisation, das häufig mit dem Gang zu einem Konsulat oder einer anderen Auslandsvertretung verbunden ist und meist viel Zeit in Anspruch nimmt.
Wenn Sie eine von Schleicher Sprachservice erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, können Sie mithilfe der Apostille sicherstellen, dass diese dort auch anerkannt wird. Die Apostille darf nur für eine von einem ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer erstellte Übersetzung eingeholt werden. In der Regel geschieht dies bei dem Landgericht, bei dem der Übersetzer ermächtigt ist. Apostillen sind gebührenpflichtig und es kann etwas dauern, bis die Apostille erteilt ist. Planen Sie also bitte ausreichend Zeit hierfür ein.
Reicht die Apostille immer aus?
Wenn der Staat, für den Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen, nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, kann eine Legalisierung erforderlich werden. Dieser Vorgang nimmt mehr Zeit in Anspruch als die Apostillierung und verursacht auch höhere Kosten. In der Regel erfolgt eine Legalisation durch das Landgericht, an die sich eine Überbeglaubigung durch die jeweilige Auslandsvertretung anschließt.
Wir klären mit Ihnen, ob Sie eine Apostille oder Legalisierung benötigen.
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