FAQs

Häufig gestellte Fragen

Übersetzen

Ja, wir können die von uns erstellten Übersetzungen beglaubigen. Zu diesem Zweck bringen wir unseren Beglaubigungsvermerk mit Unterschrift und Übersetzerstempel an der Übersetzung an. Die Beglaubigung ist deutschlandweit anerkannt.

Ja, wir nutzen auch CAT-Programme. Viel wichtiger sind für uns allerdings unsere Translation Memories, in denen alle Übersetzungen, die wir in der Vergangenheit erstellt haben, gespeichert sind. Erscheinen in einem neuen Text Absätze, die wir schon einmal übersetzt haben, wird uns diese Übersetzung als Vorschlag angezeigt.

Schleicher Sprachservice nutzt memoQ als CAT-Übersetzungstool und lässt bei bestimmten Texten im Hintergrund DeepL Pro laufen. Wir richten uns dabei ganz nach Ihnen – wenn Sie uns anweisen, auf automatisierte Übersetzungshilfen zu verzichten, tun wir dies gerne. Das kann zum Beispiel bei werblichen Texten sinnvoll sein.

Zunächst übermitteln Sie uns den Ausgangstext, damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können. Am  liebsten ist es uns, wenn Sie uns den Text E-Mail übermitteln, aber auch der Postweg oder ein Versand per Fax sind möglich. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, erstellen wir unsere Übersetzung, die nach Fertigstellung mindestens einmal korrekturgelesen wird. Erst dann geht das Produkt an Sie raus.

Ob eine von uns gefertigte Übersetzung im Ausland offiziell anerkannt wird, hängt vom Zielland ab und muss vorab besprochen werden. Häufig kann es sinnvoll sein, die Übersetzung apostillieren zu lassen, damit sie im internationalen Rechtsverkehr anerkannt wird.

Für die Apostillierung und Legalisierung amtlicher Dokumente sind in Deutschland die Landgerichte zuständig. Wir übernehmen das gerne für Sie. Wenn Sie aus Kostengründen die Apostillierung lieber selbst abwickeln wollen, befindet sich die zuständige Stelle beim Landgericht Frankfurt in Gebäude B, Zimmer 251.

Beglaubigte oder bestätigte Übersetzung bedeutet, dass die Übersetzung von einer dafür ermächtigten Person erstellt wurde, die durch ihren Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist und man auf deren Richtigkeit vertrauen darf.

Nur allgemein ermächtigte Übersetzer:innen dürfen die von ihnen erstellten Übersetzungen auch beglaubigen. Die Ermächtigung wird durch die zuständigen Gerichte vorgenommen und erfolgt nur, wenn die Person, die die Beglaubigung beantragt, nachweisen kann, dass sie ausreichend qualifiziert ist (z.B. durch ein abgeschlossenes Übersetzer-Studium oder eine entsprechende Zusatzausbildung).

Dolmetschen

Ja, die Dolmetscher:innen von Schleicher Sprachservice sind vereidigt. Das bedeutet, dass sie vor dem Präsidenten des für sie zuständigen Landgerichts einen Eid geleistet haben, der besagt, dass sie stets treu und gewissenhaft übertragen werden. Dieser Eid enthält auch eine umfassende Verschwiegenheitsverpflichtung. Vereidigte Dolmetscher:innen werden insbesondere bei Gerichtsverhandlungen und notariellen Beurkundungen benötigt.

Das hängt vom Setting ab. In aller Regel werden wir zuerst in einem Telefongespräch mit Ihnen abklären, welche Lösung am besten für Sie passt. Danach erstellen wir Ihnen ein Angebot. Nachdem Sie dieses Angebot bestätigt haben, melden wir uns vor der Veranstaltung nochmals bei Ihnen, z.B. um zu klären, ob es Vorbereitungsmaterial gibt, wie wir am besten anreisen, usw.

Unsere Dolmetscher:innen stehen Ihnen auch beim Erwerb von Immobilien zur Verfügung, sei es privat oder im Rahmen einer geschäftlichen Transaktion.

Fast immer bestehen Notare darauf, dass Verträge, die bei ihnen beurkundet werden, von einem vereidigten Dolmetscher gedolmetscht werden, wenn eine Vertragspartei nicht ausreichend Deutsch spricht. Das ist in der Regel bei Immobilienkaufverträgen, Vorsorgevollmachten, Eheverträgen sowie SPAs und Unternehmensgründungen der Fall.

Unsere Dolmetscher:innen sind bei dem an ihrem Wohnsitz zuständigen Gericht vereidigt. Diese Vereidigung ist Ländersache, entfaltet aber deutschlandweit Wirkung.

Die Dolmetscher:innen von Schleicher Sprachservice sind für alle Gerichte in Deutschland zugelassen.

Die Dolmetscher:innen von Schleicher Sprachservice sind vereidigt und daher ermächtigt, auch bei der Beurkundung von notariellen Dokumenten zu dolmetschen.

Allgemein

Zum einen sind Texte je nach Textart, Lexik und Aufbau unterschiedlich schwierig zu übersetzen. Zum anderen kann es sein, dass wir einen ähnlichen Text in der Vergangenheit bereits übersetzt haben, sodass sich unser Rechercheaufwand und dadurch auch der Preis reduziert.

Wir machen alles, was Recht ist. Entsprechend bunt gemischt sind unsere Auftraggeber: Von Großkanzleien und Rechtsabteilungen von Großkonzernen über Gerichte und Staatsanwaltschaften bis hin zur Ein-Mann/Eine-Frau-Kanzlei oder Privatpersonen.

Wir spenden jeden Januar 10% unseres Umsatzes an eine gute Sache. Wenn Sie also im Dezember einen Auftrag haben, der noch bis Januar warten kann, können sie den gerne schieben. Denn wir sind im Dezember meistens mit Aufträgen ausreichend versorgt, und unsere alljährliche Spende hilft dabei, die Welt ein bisschen besser zu machen.

Aktuell gehen unsere Spenden an den Schleicher-Wald.

Wir versuchen, so gut es geht auf Papier zu verzichten. Bei Dolmetschterminen reisen wir mit der Bahn an, wenn es irgendwie möglich ist.

Des Weiteren spenden wir jährlich dafür, dass Wald in Deutschland erhalten bleibt – unser sogenannte Schleicher-Wald besteht schon seit einigen Jahren.

Kontaktdaten

Öffnungszeiten

Montag – Freitag

9.00 Uhr – 13.00 Uhr

15.00 Uhr – 18.00 Uhr

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