Arbeitsmigration

Dokumente aus dem Ausland

Für die Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Fachkräfte müssen den deutschen Behörden unterschiedliche Dokumente als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. In der Regel reichen im Ausland erstellte Übersetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums nicht aus. Manchmal muss das entsprechende Dokument im Ursprungsland sogar notariell beglaubigt und die Übersetzung dann auf Grundlage der notariell beglaubigten Kopie erstellt werden.

 

Damit wir einen verbindlichen Preis für eine zertifizierte Übersetzung Ihrer Dokumente nennen können, reicht es leider nicht aus zu wissen, in welchem Land das Dokument erstellt wurde. Denn Personenstandsurkunden sind – je nach Ausstellungsort – oftmals unterschiedlich lang:

  • In Indien sind zum Beispiel Heiratsurkunden, die im Bundesstaat Tamil Nadu ausgestellt werden, viel umfangreicher als in Kerala und dementsprechend teurer in der Übersetzung. Und auch eine Geburtsurkunde aus Maharashtra sieht anders aus als ihr Pendant aus Karnataka oder Andhra Pradesh.
  • Das Gleiche gilt für die USA: Ein Führerschein aus dem Staat New York sieht anders aus als ein in Florida erstellter Führerschein. Auch Schulzeugnisse unterscheiden sich voneinander – ein Zeugnis aus Michigan sieht ganz anders aus als aus Kentucky. Und selbst bei Steuerklärungen gibt es Unterschiede – Delaware besteuert zum Beispiel ganz anders als Kalifornien.

Ärzt:innen und Pflegekräfte

Auch Abschlüsse und Zeugnisse ausländischer Pflegekräfte müssen von einem zertifizierten Übersetzungsbüro aus Deutschland übersetzt werden.

Besonders anspruchsvoll ist die Anerkennung von Ärzten und Ärztinnen, denn die Ärztekammern in den unterschiedlichen Bundesländern machen teilweise unterschiedliche Vorgaben. Aber auch hier ist eine Sache gleich: die Übersetzung muss von einem beim Landgericht eingetragenen ermächtigten Übersetzer stammen, damit die zuständigen Behörden den Abschluss anerkennen.

Ingenieur:innen und IT-Fachkräfte

Auch bei Ingenieuren und IT-Fachkräften, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen wollen und dafür ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis benötigen, ist es erforderlich, dass die relevante Dokumentation von einem ermächtigten Übersetzer in Deutschland übersetzt wird.

Selbst für die Blue Card müssen zusätzlich zu dem Arbeitsvertrag geeignete Nachweise über einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung beigefügt werden, die amtlich übersetzt sein müssen.

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