BeglaubigteÜbersetzungen
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Häufig geben Behörden vor, dass Übersetzungen von bestimmten Dokumenten in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen. Manchmal spricht man auch von zertifizierter oder amtlicher Übersetzung. Die Übersetzer:innen von Schleicher Sprachservice sind allesamt vom Landgericht Frankfurt am Main dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Falls Sie sich fragen, ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss, wenden Sie sich einfach an uns. Wir wissen, wann eine Übersetzung beglaubigt werden muss und helfen Ihnen gerne weiter.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von speziell dazu ermächtigten Fachübersetzer:innen erstellt werden. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel wird ein einschlägiges Studium gefordert oder es muss eine gesonderte Prüfung abgelegt werden. In Hessen ist das staatliche Prüfungsamt in Darmstadt zuständig.
Die beglaubigte Übersetzung sorgt grundsätzlich für Rechtssicherheit, weil deren Richtigkeit unterstellt wird. So wird eine Richterin, die sich Ärger mit Rechtsanwält:innen ersparen will, die gerne mal in Strafverfahren die Richtigkeit von Übersetzungen anzweifeln, von vornherein beglaubigte Übersetzungen anfordern. Ansonsten kann es nämlich sein, dass sie sich die Richtigkeit der Übersetzungen von einem Sachverständigen bestätigen lassen muss, was Zeit, Geld und Nerven kostet.
Die von Schleicher Sprachservice erstellten beglaubigten Übersetzungen enthalten eine Überschrift, die die Übersetzung als beglaubigt ausweist, und sind von dem beglaubigenden Übersetzer unterschrieben und mit seinem amtlichen Rundstempel versehen. Außerdem sind sie fest mit dem Ausgangstext verbunden, sodass von vornherein keine Missverständnisse entstehen können.
Immer dann, wenn eine Behörde das vorgibt. Das ist der Fall bei den meisten Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungsurteilen. Auch Übersetzungen von Handelsregisterauszügen oder Vollmachten sollten in der Regel beglaubigt sein. Eines ist jedenfalls klar: Schaden kann ein Beglaubigungsvermerk nie!
Welche Übersetzungen müssen beglaubigt werden?
Vor allem Dokumente, die bei Ämtern vorgelegt werden, müssen beglaubigt werden. Am häufigsten beglaubigen wir Übersetzungen von:
- Urkunden
- Unternehmensgründungen
- Notarielle Dokumente
- Schriftsätze und Gerichtsurteile

Urkunden
Es gibt zahlreiche Arten von Urkunden, die übersetzt werden müssen – und wir haben vermutlich schon alle zumindest ein Mal übersetzt. Da eine Urkunde meistens bei einem Amt oder einer offiziellen Stelle vorgelegt werden muss, ist es besser, sie beglaubigt übersetzen zu lassen. Das Frankfurter Übersetzungsteam von Schleicher Sprachservice steht Ihnen gerne dafür zur Seite.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde? Kein Problem, die amtlichen Übersetzungen von Schleicher Sprachservice werden von allen Standesämtern in Deutschland anerkannt.
Schicken Sie uns am besten einen Scan der Urkunde zu – wir machen Ihnen dann ein Angebot, damit Sie wissen, welche Kosten Sie erwarten.
Die deutschen Behörden fordern einen Nachweis, dass Sie auch wirklich verheiratet sind? Kein Problem, die ermächtigten Fachübersetzer von Schleicher Sprachservice erstellen gerne eine zertifizierte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, dann schicken Sie uns eine Scankopie Ihrer Heiratsurkunde. Wir machen Ihnen dann einen verbindlichen Kostenvoranschlag für eine beglaubigte Übersetzung.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde? Dann sind Sie bei uns richtig. Schleicher Sprachservice übersetzt amtliche Unterlagen aus und in alle europäischen Sprachen.
Um die Kosten für die Übersetzung abschätzen zu können, müssen wir das Dokument sehen. Deswegen ist es sinnvoll, wenn Sie uns eine Scankopie der Urkunde zusenden. Wir geben dann gerne eine Kostenschätzung ab.
Die deutschen Behörden verlangen, dass Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Schulzeugnisse oder Ihres Hochschulabschlusses vorlegen? Kein Problem – die ermächtigten Fachübersetzer von Schleicher Sprachservice helfen Ihnen gerne weiter.
Schicken Sie uns Ihre Zeugnisse einfach per Scan zu. Wir erstellen dann ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung – damit Sie auch wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?
Zumindest immer dann, wenn es verlangt wird. Häufig geben Behörden oder Gerichte vor, dass Übersetzungen in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Urkunde durch einen amtlich zugelassenen Fachmann oder eine Fachfrau übersetzt wird, der weiß, was er tut. Außerdem kann der Empfänger sich so darauf verlassen, dass die Übersetzung korrekt ist.
Dies ist vor allem dann wichtig, wenn ausländische Urkunden in Deutschland vorgelegt werden müssen. Umgekehrt kann auch verlangt werden, dass eine in Deutschland erteilte Urkunde in übersetzter und beglaubigter Form im Ausland vorgelegt werden muss.

Was es bei beglaubigten Übersetzungensonst noch zu beachten gibt
- From the cradle to the grave, also von der Wiege bis zur Bahre:
So sollte der Sozialstaat – erstmalig im postindustriellen England – die Bevölkerung umfassend absichern. Einen Preis, den die Bürger dafür zahlen müssen, ist ein gewisses Maß an Bürokratie. Denn eine Behörde muss erst einmal alle Bürger erfassen, um sie dann auch versorgen zu können.
Wer aber glaubt, dass der Papierkrieg erst mit der Geburtsurkunde anfängt, der täuscht sich. Wenn Sie z.B. als gleichgeschlechtliches Paar aus Frankfurt ein Kind im Rahmen einer intendierten Elternschaft adoptieren wollen, dann sind sie schon mittendrin im Behördendschungel, bevor das Kind überhaupt geboren und seine Geburtsurkunde erstellt ist.
Andersrum wird genauso ein Schuh daraus: Teilweise fangen die Behördengänge erst nach der Ausstellung der Sterbeurkunde so richtig an. Denken Sie nur an Erbschaften mit Auslandsbezug! Und zwischen diesen beiden Ereignissen gibt es eine Vielzahl von Anlässen, die behördlich registriert werden wollen: Heirat, Scheidung, Einbürgerung, Namensänderung, Änderung der Staatsbürgerschaft, Änderung des Geschlechts, Anmeldung des Wohnsitzes usw.
Auch in Gerichtsverfahren werden häufig beglaubigte Übersetzungen von Urkunden oder Schriftsätzen angefordert. Für den Rechtsverkehr mit dem Ausland gibt es dann noch besondere Vorschriften: Zum Beispiel kann eine Apostillierung oder Legalisation erforderlich werden.
Sie haben eine Urkunde, die beglaubigt übersetzt werden soll?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Ermächtigt, beeidigt, öffentlich bestellt?
Die Lage ist unübersichtlich. Während man als Sprachmittler mit beruflichem Sitz in Frankfurt, der im Land Hessen beglaubigte Übersetzungen erstellen darf, als „ermächtigter Übersetzer“ bezeichnet wird, ist man in Berlin in der gleichen Position ein „beeidigter Übersetzer“. Aber kein echter Föderalismus ohne Bayern: Dort ist man „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“. Auch die Zuständigkeiten sind ein bunter Flickenteppich: Während in Thüringen der Präsident des Landgerichts für die Beeidigung zuständig ist, ist es in Hamburg die Behörde für Sport und Inneres.
Reiner Schleicher und Myriam Ahmad-Schleicher arbeiten in Frankfurt am Main, deswegen sind sie „ermächtigte Übersetzer:innen“. Diese Ermächtigung gilt deutschlandweit.
Noch Fragen? Sprechen sie uns einfach an!
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