GELDWÄSCHEVERDACHTSANZEIGE

Viele Menschen, die Deutsch als Fremdsprache lernen, verzweifeln an den langen Komposita, die immer wieder auftauchen. Das beigelegte Foto ist ein gutes Beispiel dafür.

Und wo jetzt ja ganz Frankfurt elektrisiert ist, weil die AMLA bald in den Messeturm einziehen wird, drängt sich hier ein hervorragendes Beispiel dafür förmlich auf – jeder, der mit Notaren zu tun hat, wird ahnen, was ich meine: „Geldwäscheverdachtsanzeige“.

Und jetzt, wo ich für das Thema sensibilisiert bin, habe ich mich selbst dabei beobachtet, wie gerne ich in meiner Eigenschaft als Muttersprachler einfach Wörter aneinanderklatsche:

Wir hatten einen SPA ins Deutsche zu übersetzen, in dem der Verkäufer gewisse Garantien gibt, also Verkäufergarantien. Und gegen diese Garantien kann verstoßen werden, dann liegt ein Verkäufergarantieverstoß vor (oder eine Verkäufergarantieverletzung). Und dann kam im Folgesatz ein verlockendes Angebot: Der Käufer muss dem Verkäufer ja erstmal mitteilen, dass er gegen die Garantie verstoßen hat – und siehe da, schon gibt es ein noch längeres Kompositum, nämlich die „Verkäufergarantieverstoßanzeige“.

Bleibt die philosophische Frage, ob das schön ist (sicher nicht) und ob es auch wirklich verwendet wird (Google weiß nichts davon, einfach schade). Zumindest hat es nicht mehr Komponenten als die Wasserschutzpolizeistation, und die ist ja sogar amtlich….

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