ABSCHRIFT VON DER URSCHRIFT II

Im letzten Post habe ich davon gesprochen, dass Ämter und Behörden in Deutschland ein gespaltenes Verhältnis zu Fremdwörtern haben. In anderen Bereichen sieht das anders aus. Zum Beispiel in der Technik: Dort sprechen nur Laien von „Computer“ oder „Boxen“, während Fachleute den Begriff „Rechner“ oder „Lautsprecher“ bevorzugen. Hier haben wir es also mit der Unterscheidung zwischen Fach- und Gemeinsprache zu tun.

In der Regel ist es jedoch andersherum, also dass die Fachsprache Fremdwörter nutzt und die Gemeinsprache deutsche Begriffe. Zum Beispiel in der Medizin, wo man das Wort Blinddarm sehr selten aus einem Medizinermund hören dürfte, da muss es schon der Appendix sein. Und auch wenn man meinen könnte, dass Magenspiegelung ein praktisches Wort ist – bei Medizinern muss es schon eine Gastroskopie sein.

Oder nehmen Sie die Juristerei: ein junger international tätiger Gesellschaftsrechtler spricht gerne von einer company, die er im Auftrag seines Mandanten gründet. Und diese company hat dann natürlich keine Gesellschafter, sondern shareholders. Wenn es eine größere Gesellschaft ist, dann gibt es dort ein Board und nicht etwa einen Aufsichtsrat oder Vorstand. Hier haben wir es also eher mit Modernität und Internationalität zu tun, die durch den Gebrauch von Fremdwörtern transportiert wird.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner