ABSCHRIFT VON EINER URSCHRIFT?

Die deutsche Behördensprache hat traditionell ein etwas angespannte Verhältnis zu Fremdwörtern. Nehmen wir zum Beispiel die sonderbaren Wörter, die in einem deutschen Notariat umherschwirren:

Selbstverständlich kann man „Original“ sagen und die Blätter, die aus dem Kopierer kommen, als „Kopie“ bezeichnen. Viel amtlicher klingt es aber, wenn von einer „Urschrift“ eine „Abschrift“ angefertigt wird. Und dann gibt es noch als Special die „Ausfertigung“ einer Urkunde erstellen.

Mein persönliches Lieblingswort in dieser Wortfamilie ist aber die „Zweitschrift“. Wir haben im Büro sogar einen passenden Stempel, den wir allerdings nicht allzu oft benutzen. Aber amtlich aussehen tut er.

Auch ein interessantes Wort hat das Kölner Handelsregister: es spricht nicht von Ausdruck wie alle anderen Register, sondern von Abdruck – allerdings konnte ich noch nicht feststellen, was der Unterschied ist.

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