Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte
Übersetzungen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Häufig geben Behörden vor, dass Übersetzungen von bestimmten Dokumenten in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen. Manchmal spricht man auch von zertifizierter oder amtlicher Übersetzung. Die Übersetzer:innen von Schleicher Sprachservice sind vom Landgericht Frankfurt am Main dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Falls Sie sich fragen, ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss, wenden Sie sich einfach an uns. Wir wissen, wann eine Übersetzung beglaubigt werden muss und helfen Ihnen gerne weiter.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von speziell dazu ermächtigten Fachübersetzer:innen erstellt werden. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel wird ein einschlägiges Studium gefordert oder es muss eine gesonderte Prüfung abgelegt werden. Schleicher Sprachservice hat seinen Sitz in Hessen – dort ist das staatliche Prüfungsamt in Darmstadt für die Abnahme der Prüfung zuständig.

Die beglaubigte Übersetzung sorgt grundsätzlich für Rechtssicherheit, weil deren Richtigkeit unterstellt wird. So wird ein Richter, der sich Ärger mit Rechtsanwälten ersparen will, lieber gleich eine beglaubigte Übersetzung anfordern, um auf der sicheren Seite zu sein. Ansonsten kann es nämlich sein, dass er sich die Richtigkeit der Übersetzung von einem Sachverständigen bestätigen lassen muss, was Zeit, Geld und Nerven kostet.

Die von Schleicher Sprachservice erstellten beglaubigten Übersetzungen enthalten eine Überschrift, die die Übersetzung als beglaubigt ausweist. Sie sind von dem beglaubigenden Übersetzer unterschrieben und mit dessen amtlichem Rundstempel versehen. Zusätzlich sind sie fest mit dem Ausgangstext verbunden, sodass eine spätere Trennung des Ausgangstextes von der Übersetzung nicht möglich ist.

Immer dann, wenn die Behörde es verlangt. Das ist bei den meisten Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungsurteilen der Fall. Auch Übersetzungen von Handelsregisterauszügen, Vollmachten oder Jahresabschlüssen sollten in der Regel beglaubigt sein. Eines ist jedenfalls klar: Schaden kann es nie, gleich eine beglaugigte Übersetzung in Auftrag zu geben!

Ja, das tun wir mithilfe einer elektronischen Signatur. Allerdings muss zuerst abgeklärt werden, ob die Stelle, für die die Übersetzung bestimmt ist, digital signierte Übersetzungen akzeptiert. Aktuell ist das noch nicht bei allen Ämtern der Fall.

Digital beglaubigte ÜbersetzungEN

Seit August 2025 bietet Schleicher Sprachservice für bestimmte Sprachen elektronisch beglaubigte Übersetzungen an. Diese sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QeS) versehen. Dafür arbeiten wir mit der Firma d-trust zusammen. D-trust gehört zur Bundesdruckerei-Gruppe und hat den Status eine qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters.

Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand: Mit der digital signierten Übersetzung geht es schneller, weil der Postweg entfällt. Nachteile sind uns bis jetzt keine bekannt – bis auf das Risiko, dass die empfangende Behörde die digital signierte Übersetzung nicht anerkennt. Wenn das der Fall ist, ist das auch kein Problem, denn wir können auch Old School und senden Ihnen dann eine gestempelte Übersetzung per Post zu.

Ja, denn eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftlich geleistete Unterschrift. 

Weil die Akzeptanz noch zu niedrig war. Das ändert sich aktuell, sodass wir uns Mitte dieses Jahres entschieden haben, Übersetzungen mit QeS anzubieten. 

Prinzipiell gibt es immer noch keine verbindliche Regelung für den Umgang mit digital signierten Übersetzungen in Deutschland, aber wir hören aus dem Markt und von unseren Kunden, dass Übersetzungen mit digitaler Signatur immer häufiger anerkannt werden.

Sie müssen uns lediglich eine Scankopie des Ausgangstextes zusenden und uns mitteilen, dass Sie eine digital beglaubigte Übersetzung vorziehen.

Welche Übersetzungen müssen beglaubigt werden?

Vor allem Dokumente, die bei Ämtern vorgelegt werden, müssen beglaubigt werden. Am häufigsten beglaubigen wir Übersetzungen von: 

So sieht ein Beglaubigungsvermerk aus

Urkunden

Es gibt gibt zahlreiche Arten von Urkunden, die übersetzt werden müssen – und die meisten von ihnen hatten wir mindestens einmal auf unserem Desk liegen. Da eine Urkunde meistens bei einem Amt oder einer offiziellen Stelle vorgelegt werden muss, ist es besser, sie beglaubigt übersetzen zu lassen. Das Frankfurter Übersetzungsteam von Schleicher Sprachservice steht Ihnen gerne dafür zur Seite.

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?

Zumindest immer dann, wenn es verlangt wird. Häufig geben Behörden oder Gerichte vor, dass eine Übersetzung in beglaubigter Form vorgelegt werden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die Urkunde durch einen amtlich zugelassenen Fachübersetzer übersetzt wird, der weiß, was er tut. Außerdem kann der Empfänger sich so darauf verlassen, dass die Übersetzung korrekt ist.

Dies ist vor allem dann wichtig, wenn ausländische Urkunden in Deutschland vorgelegt werden müssen. Umgekehrt kann auch verlangt werden, dass eine in Deutschland erteilte Urkunde in übersetzter und beglaubigter Form im Ausland vorgelegt werden muss.

Die beglaubigte Übersetzung wird stets untrennbar mit dem Ausgangstext verbunden

Sie haben eine Urkunde, die beglaubigt übersetzt werden soll?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Erst der amtliche Rundstempel verleiht einer beglaubigten Übersetzung Rechtskraft

Ermächtigt, beeidigt, öffentlich bestellt? WIE HEISST ES DENN RICHTIG?

Das kommt ganz darauf an: Während man als Sprachmittler mit beruflichem Sitz in Frankfurt, der im Land Hessen beglaubigte Übersetzungen erstellen darf, als „ermächtigter Übersetzer“ bezeichnet wird, ist man in Berlin in der gleichen Position ein „beeidigter Übersetzer“. Anders in Bayern: Dort ist man „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“. Auch die Zuständigkeiten sind nicht einheitlich geregelt: Während in Thüringen der Präsident des Landgerichts für die Beeidigung zuständig ist, ist es in Hamburg die Behörde für Sport und Inneres.

 

Reiner Schleicher und Myriam Ahmad-Schleicher sind beim Landgericht Frankfurt eingetragen und sind deswegen als Übersetzer „ermächtigt“. Diese Ermächtigung gilt deutschlandweit. 

 

Noch Fragen? Sprechen sie uns einfach an!

Kontaktdaten

Öffnungszeiten

Montag – Freitag

9.00 Uhr – 13.00 Uhr

15.00 Uhr – 18.00 Uhr

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner