MY HOME IS MY LOCK

Dolmetschen und Übersetzen ist bisweilen komplizierter als man denkt. Besonders dann, wenn es bei einem Sprachenpaar für einen Sachverhalt oder Gegenstand in der einen Sprache nur ein Wort gibt, während es in der anderen zwei oder mehr sind. Jeder, der in Deutschland schon einmal englischsprachige Gäste in der Gegend herumgeführt und ihnen verschiedene „castles“ gezeigt hat, weiß das – denn im Deutschen spricht man entweder von Schlössern oder von Burgen, während es im Englischen immer castle bleibt. Damit nicht genug, denn Schloss kann im Englischen auch „lock“ heißen, was man spätestens dann weiß, wenn man im englischsprachigen Ausland schon einmal einen Fahrraddiebstahl anzeigen wollte.

Vielleicht denken Sie jetzt, dass das in der Rechtssprache ganz anders ist – aber leider müssen wir Sie hier enttäuschen. Zum einen gibt es die Zeitschiene, denn Benennungen für juristische Sachverhalte ändern sich mit der Zeit: Denken Sie nur an Betreuer/Vormund, Insolvenz/Konkurs, Marke/Warenzeichen oder die Bedeutungsveränderung, die Mord und Totschlag in Deutschland durchlaufen haben (und wieder durchlaufen sollen). Daneben gibt es die räumliche Komponente, denn in unterschiedlichen Rechtsräumen kann es für ein und denselben Sachverhalt unterschiedliche Benennungen geben – deswegen ist es nicht allzu ratsam, das englische „insolvency“ für binnendeutsche Leser mit Krida zu übersetzen (im Unterschied zu einem österreichischen Publikum).

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