DIE GEISTER, DIE ICH RIEF…

In letzter Zeit fällt mir immer häufiger der Zauberlehrling von Goethe ein, wenn ich mir die Welt so anschaue – zum einen, wenn ich lese und höre, was die KI mittlerweile so alles kann, und zum anderen, wenn ich mir anschaue, wie sehr Kinder und Jugendliche, aber auch viele Erwachsene am Tropf der sozialen Medien hängen.

In der englischen Übersetzung des Gedichts heißt der Zauberer übrigens „Sorcerer“ und nicht Wizard, was man eigentlich erwarten würde, wenn man The Wizard of Oz kennt.

Und wo wir schon bei der englischen Übersetzung sind: für Juristen interessant ist, wie die Geister übersetzt wurden, die der Lehrling ruft. Die englische Fassung spricht von Spirits – so weit erwartbar – aber das Rufen ist das gleiche Wort, das im Englischen für Ladungen zu Gerichtserminen verwendet wird: to summon. „Die Geister, die ich rief“ sind also „The spritits that I summoned“.

Na ja, der ein oder andere Rechtsanwalt wird das ja aus der Berufspraxis kennten: Man benennt einen Zeugen im Glauben, dass er hilfreich ist, und dieser Zeuge wird dann genau zum Gegenteil – da ist es doch ein Trost, dass selbst der alte Goethe schon wusste, das so etwas manchmal vorkommt.

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