ÄNDERT SICH DIE RECHTSSPRACHE?

Seit 20 Jahren versorgen wir Sie jetzt schon mit Übersetzungen von Rechts- und Finanztexten. Zu unserem Jubiläum haben wir uns natürlich die Frage gestellt, ob sich die Rechtssprache in dieser Zeit verändert hat. Und es hat Änderungen gegeben. Der wichtigste Trend ist meinem Dafürhalten nach das stete Vordringen von Anglizismen in die juristische Fachsprache.

Trend 1: Neu entstandene rechtliche Konzepte werden immer häufiger mit englischen Wörtern bezeichnet.

Im Strafrecht gibt es seit 2007 den Begriff Stalking, dann war das Phishing in aller Munde und in letzter Zeit haben es die Begriffe Grooming und Lovescamming zu trauriger Berühmtheit gebracht.

Eigentlich ist das für uns Übersetzer kein Problem – man muss nur immer im Hinterkopf behalten, dass die in Deutschland verwendeten Anglizismen in englischsprachigen Ländern nicht immer genauso verwendet werden. Dass ein Handy in England oder Amerika eben nicht Handy heißt, weiß mittlerweile jeder. Und seit der Corona-Pandemie dürften viele auch wissen, dass Home Office im Englischen eben nicht heißt, dass man von zu Hause arbeitet. Oder – damit sich auch die Arbeitsrechtler nicht ausgeschlossen fühlen – der deutsche Begriff Mobbing im Englischen eher Bullying heißt.

Übrigens – in den entsprechenden Regelwerken werden häufig immer noch deutsche Hilfsübersetzungen für diese Anglizismen verwendet. Sie werden den Begriff Stalking vergeblich im StGB suchen, da war man tapfer und hat den Begriff „Nachstellung“ gewählt, gerne auch mal im Plural. Anders beim „Insider“, der es damals in den einschlägigen Gesetzestext geschafft hatte (WpHG).

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