ÄNDERT SICH DIE RECHTSSPRACHE II?

Heute kommt der zweite Teil zu meinen Beobachtungen der Entwicklung der Rechtssprache.

Trend 2: Althergebrachte juristische Fachbegriffe werden immer weniger genutzt und durch Anglizismen ersetzt.

Nehmen wir den Bereich Beherrschung und Beherrschungsverhältnisse im Gesellschaftsrecht, was im Englischen immer mit control beschrieben wird: Vor zwanzig Jahren hatten wir nie deutsche Texte, in denen von „Kontrollverhältnissen“ gesprochen wurde oder davon, dass eine Muttergesellschaft eine andere Gesellschaft „kontrolliert“. Heute ist das ganz anders, immer wieder wird von Kontrolle gesprochen anstatt von Beherrschung.

Ähnlich sieht es im Bereich Wirtschaftsprüfung aus: Ein Audit gab es 2005 vielleicht in der IT-Branche oder im Umweltrecht, aber ganz sicher nicht im Rechnungswesen. Heute hört man dagegen nicht nur „Audit“, sondern auch Auditoren bezeichnet, wenn ein Text modern klingen soll.

Und während man sich noch Anfang des Jahrtausends verbogen hat, um nicht immer das Wort Closing zu verwenden und mit Begriffen wie „dinglicher Vollzug“ operiert hatte, gehört Closing heute nun wirklich zur Standardsprache.

Aber keine Regel ohne Ausnahme: Wer eine digital erstelle Übersetzung mit einer digitalen Signatur (QES) versehen will, muss dafür einen Dienstleister einschalten, der dafür sorgt, dass auf die Richtigkeit der Unterschrift vertraut werden darf. Und gegen jegliche Erwartung enthält der Terminus Technicus für diesen Dienstleister weder das Wort Trust noch wird von Services gesprochen. Das Ding heißt „Vertrauensdiensteanbieter“. Richtig schön deutsch – 3 Bestandteile werden zu einem Wort kondensiert, das kann keine andere Sprache! Eignet sich auch gut, um nichtdeutsche Muttersprachler zu erschrecken, die meinen, Deutsch sei doch nicht so kompliziert…

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