Die Apostille soll die internationale Verwendung von amtlichen Dokumenten erleichtern. Laut Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961, dem mittlerweile eine beträchtliche Zahl an Staaten beigetreten ist, ist es für die meisten Zielländer ausreichend, eine Apostille einzuholen. Auf diese Weise erspart man sich das Verfahren einer Legalisation, das häufig mit dem Gang zu einem Konsulat oder einer anderen Auslandsvertretung verbunden ist und viel Zeit in Anspruch nimmt.
Wenn Sie eine von Schleicher Sprachservice erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, können Sie mithilfe der Apostille sicherstellen, dass diese dort auch anerkannt wird. Die Apostille darf nur für eine von einem ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer erstellte Übersetzung eingeholt werden. In der Regel geschieht dies bei dem Landgericht, bei dem der Übersetzer ermächtigt ist. Das ist in unserem Fall das LG Frankfurt. Es kann übrigens etwas dauern, bis die Apostille erteilt ist. Planen Sie also ausreichend Zeit hierfür ein.